Persönlich und Nah
Die VALOGIS Immobilien AG mit Sitz in Solingen ist Ihr Ansprechpartner für die Vermittlung von Wohnimmobilien im Bergischen Kreis sowie im Großraum Düsseldorf. Wir sind Ihr professioneller Immobilienmakler vor Ort.
Hier weiterlesen →Kompetent
Bei uns sind Sie und Ihr Haus in guten Händen! Neben der persönlichen Betreuung steht eine kompetente Beratung im Mittelpunkt unseres Handelns. Daher sind unsere Mitarbeiter entsprechend professionell ausgebildet.
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Bei uns hört die Dienstleistung nicht mit dem Notartermin auf. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Architekten oder Handwerker aus unserem Kompetenznetzwerk oder beraten Sie kostenlos zu übergreifenden Themen.
Hier weiterlesen →Provisionsfreier Immobilienverkauf – Gesetzliche Regelung beim Kauf und Verkauf von Häusern und Wohnungen und worauf Sie achten sollten, um unnötig hohe Provisionssätze zu verhindern
Provisionsfreier Immobilienverkauf – Gesetzliche Grundlage der Maklerprovision
Am 1. Juni 2015 ist ein Gesetz zum Bestellerprinzip in Deutschland in Kraft getreten. Dieses besagt, dass die Person die Maklerprovision (auch Courtage genannt) übernehmen muss, die den Makler beauftragt hat. Nach wie vor gilt das Bestellerprinzip ausschließlich im Bereich der Vermietung von Wohnimmobilien. Beim Verkauf von Häusern und Wohnungen sowie in Bereich der gewerblichen Immobilienvermittlung gibt es hingegen kein eigenes „Maklerprovisions-Gesetz“. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind lediglich „allgemeine Vorschriften“ zur Maklertätigkeit, zum Maklervertrag und zur Maklergebühr (der sogenannten Maklercourtage) enthalten, die bereits 1896 formuliert wurden. So darf der Makler beim Immobilienverkauf eine Provision sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer verlangen. Die Provision des Verkäufers wird in der Branche als Innenprovision, die des Käufers als Außenprovision bezeichnet. Die Höhe der Provision ist beim Immobilienverkauf nach oben hin lediglich durch den Straftatbestand der „Sittenwidrigkeit“ begrenzt. Ab welcher Höhe eine Maklercourtage sittenwidrig ist, hängt von Einzelfall ab. Im Zweifel muss ein Richter entscheiden. Die deutsche Rechtsprechung hat sich bereits in vielen verschiedenen Urteilen zur Sittenwidrigkeit der Provision geäußert.
Provisionsfreier Immobilienverkauf – Wir verkaufen Ihre Immobilie provisionsfrei
Für den Käufer einer Wohnimmobilie ist es durchaus üblich, eine angemessene ortsübliche Maklercourtage zu zahlen. Diese wird bei Baufinanzierungen im Zuge der Erwerbsnebenkosten grundsätzlich von den kreditgebenden Banken mit einkalkuliert. Vorsicht ist aber geboten, wenn die Maklercourtage die ortsüblichen Sätze überschreitet. Zu hohe Maklerprovisionen bedeuten für den Käufer zusätzliche Kosten, die er dann versuchen wird, im Zuge der Kaufpreisverhandlungen zu kompensieren. Von sogenannten „Doppelprovisionen“ wird gesprochen, wenn sich der involvierte Immobilienmakler von Verkäufer (sogenannte Innenprovision) und Käufer (sogenannte Außenprovision) in voller Höhe bezahlen lässt. Ein guter und professioneller Immobilienmakler sollte unserer Meinung nach für faire und transparente Provisionslösungen stehen und „Doppelprovisionen“ vermeiden, sofern dafür im Einzelfall keine konkrete wirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Bei uns zahlen Verkäufer in der Regel keine Provisionen beim Immobilienverkauf, das heißt wir arbeiten für Haus- und Wohnungsverkäufer provisionsfrei. Vom Käufer nehmen wir üblicherweise eine ortsübliche Courtage. Fazit: Unser gesamter Service ist für Immobilien-Verkäufer kostenfrei. Auch Käufer zahlen weniger Provision als marktüblich.
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