Vermittlungskosten für Immobilienverkäufer

Welche Vermittlungskosten ruft ein Immobilienmakler in Solingen auf?

Beim Immobilienverkauf müssen Verkäufer, die einen Makler beauftragen, mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen – daher ist es wichtig, die Kosten und Leistungen sorgfältig zu vergleichen.

So halten Sie die Maklerprovision im Blick

Die Maklerprovision beim Immobilienkauf wurde zum 23.12.2020 gesetzlich neu geregelt. Immobilienverkäufer, die einen Makler mit dem Verkauf ihrer Wohnung oder ihres Hauses beauftragen, müssen seitdem mindestens die Hälfte der Maklercourtage übernehmen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Vorschriften und worauf Sie bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers achten sollten.

Fabian Zerling

Ihr Ansprechpartner

Maklerprovision: Gesetzliche Regelung zur Kostenverteilung

Seit Inkrafttreten des "Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" ist festgelegt, dass Immobilienverkäufer mindestens 50 % der Maklercourtage zahlen müssen, sofern sie den Makler beauftragen. Damit ist es nicht mehr zulässig, die gesamten Maklerkosten auf den Käufer abzuwälzen.

Zusätzlich schreibt das Gesetz eine neue Formvorschrift für Maklerverträge vor: Ein Maklervertrag muss zwingend in Textform vorliegen, eine mündliche Vereinbarung ist nicht mehr rechtskräftig. Diese Regelungen gelten für alle Maklerverträge, die nach dem 23.12.2020 geschlossen wurden.

Was bedeutet das für Immobilienverkäufer? Immobilienverkäufer sollten sich im Vorfeld genau informieren, welche Kosten durch die Maklercourtage auf sie zukommen und welche Leistungen der Makler dafür bietet. Entscheidend ist die Qualität der Dienstleistungen:

Wie professionell sind die
Objektfotos Ihrer Immobilie?

Wie umfangreich und ansprechend
ist das Exposé gestaltet?

Welche Unterlagen beschafft der Makler (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Altlastenauskunft)?

Verteilung der Maklerprovision

Unsere Kosten und Leistungen – Transparenz für Sie

Wir stehen für klare Kosten und umfassende Leistungen. Erfahren Sie, welche Maklercourtage anfällt und welchen Service Sie dafür erhalten.

Für die bestmögliche Präsentation sorgt unser hauseigener Fotograf, der mit professionellen Aufnahmen und virtuellen Rundgängen Ihre Immobilie ins beste Licht rückt.

Unsere Maklercourtage beträgt in der Regel 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer). Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird diese Provision jeweils zur Hälfte auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei 1,785 % des Kaufpreises trägt. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei besonders hohem Arbeitsaufwand oder geringem Ertragsaufkommen, kann eine abweichende Vereinbarung individuell getroffen werden.
Unsere Leistungen für Immobilienverkäufer Wir bieten Ihnen eine umfassende und professionelle Betreuung beim Immobilienverkauf. Vor der Beauftragung erhalten Sie von uns eine kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie. Zudem kümmern wir uns um die Beschaffung aller relevanten Verkaufsunterlagen und beantragen einen Energieausweis.

Ihr Immobilienmakler Team

Arnd van Bevern

Geschäftsführung
Vorstandsvorsitzender

Fabian Zerling

Geschäftsleitung
Wohnimmobilienverkauf

Ilka Schmidt

Geschäftsbereich
Wohnimmobilienvermietung

Raoul Brattig

Geschäftsbereich
Wohnimmobilienverkauf

Stefan Göttling

Geschäftsbereich
Projektentwicklung

Ihr Immobilienmakler in Solingen und Umgebung

Die häufigsten Fragen rund um Vermittlungskosten für Makler

Die Vermittlungskosten für Immobilienverkäufer sind die Maklerprovision, die an den Makler gezahlt wird, wenn dieser mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt wird. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen, die am 23. Dezember 2020 in Kraft traten, müssen Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen.

Diese Provision wird in der Regel als Prozentsatz des beurkundeten Kaufpreises berechnet und beträgt in den meisten Fällen etwa 3,57 % (inklusive Mehrwertsteuer), wobei sowohl Käufer als auch Verkäufer jeweils 1,785 % des Kaufpreises zahlen.

Mit der Gesetzesänderung, die am 23. Dezember 2020 in Kraft trat, müssen Immobilienverkäufer mindestens die Hälfte der Maklerprovision übernehmen. Es ist somit nicht mehr möglich, die gesamten Maklerkosten auf den Käufer abzuwälzen.

Diese Regelung gilt für alle Maklerverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden. Zudem muss der Maklervertrag seitdem zwingend in Textform abgeschlossen werden, eine mündliche Vereinbarung ist nicht mehr rechtsgültig.

Die neue Gesetzgebung sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass der Verkäufer einen fairen Anteil an den Maklerkosten übernimmt, wenn er den Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie beauftragt.

Diese Regelung wurde eingeführt, um die Belastung für Käufer zu verringern und gleichzeitig die Transparenz für Verkäufer zu erhöhen.

Die Maklerprovision deckt die gesamte Leistung des Maklers ab, die dieser beim Verkauf der Immobilie erbringt. Dazu gehört unter anderem die Wertermittlung, die Erstellung von Verkaufsunterlagen wie Exposés, das Marketing, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen, die Verhandlung mit potenziellen Käufern und die Unterstützung bei der Vorbereitung des Kaufvertrags.

In vielen Fällen ist auch ein professioneller Fotograf für die Objektfotos und ggf. für virtuelle Rundgänge Teil der Dienstleistung.

Die Maklerprovision beträgt üblicherweise 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Diese Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jeder von beiden Parteien etwa 1,785 % des Kaufpreises übernimmt. In einigen Fällen kann die Provision auch abweichen, beispielsweise bei besonders hohem Arbeitsaufwand oder bei sehr speziellen Immobilien.

Die gleichen Vermittlungskosten erwarten Sie bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers in Solingen.

Wenn der Verkäufer den Makler nicht bezahlen möchte, ist eine Zusammenarbeit nicht möglich. Der Makler kann nur dann eine Leistung erbringen, wenn eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, die die Bezahlung der Maklerprovision regelt.

Der Verkäufer sollte sich im Vorfeld überlegen, ob er bereit ist, die Vermittlungskosten zu tragen, da der Makler eine wertvolle Unterstützung beim Verkaufsprozess bietet.

Ein professioneller Makler bringt umfangreiche Erfahrung und Marktkenntnisse mit, die den Verkaufsprozess erheblich vereinfachen können. Durch die Erstellung eines hochwertigen Exposés, gezielte Marketingmaßnahmen, die Qualifizierung von Interessenten und eine effektive Verhandlungsführung sorgt der Makler dafür, dass die Immobilie schnell und zum bestmöglichen Preis verkauft wird.

Diese Unterstützung kann den Aufwand für den Verkäufer minimieren und den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen.

Daraus resultieren die Vermittlungskosten für Immobilienmakler in Solingen.

Neben der Maklerprovision können beim Immobilienverkauf auch noch andere Kosten anfallen.

Hierzu gehören die Erstellung von Verkaufsunterlagen, wie z. B. der Energieausweis, der Grundbuchauszug und die Flurkarte, sowie mögliche Kosten für die Aufbereitung der Immobilie für den Verkauf, z. B. für Renovierungen oder professionelle Fotos. Zudem können auch Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch anfallen.

Die kostenlose Wertermittlung bei VALOGIS umfasst eine detaillierte Analyse Ihrer Immobilie. Unsere Experten führen eine Vor-Ort-Besichtigung durch, um alle relevanten Faktoren wie Zustand der Immobilie, Lage und aktuelle Marktbedingungen zu berücksichtigen.

Auf dieser Basis erhalten Sie eine fundierte Einschätzung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie, der als Grundlage für den Verkaufsprozess dient.

Falls sich der Verkaufspreis während des Prozesses ändern sollte, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend. Es kann vorkommen, dass nach weiteren Marktanalysen oder einer veränderten Marktlage eine Anpassung des Preises sinnvoll ist.

Wir stehen Ihnen stets beratend zur Seite und passen den Preis an, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilie nicht länger als nötig auf dem Markt bleibt und gleichzeitig ein optimaler Verkaufspreis erzielt wird.

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