Maklerkosten beim Wohnimmobilienverkauf

Die Maklercourtage beim Immobilienkauf wurde neu geregelt. Für Immobilienverkäufer, die einen Makler mit dem Verkauf Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses beauftragen, bedeuten die Neuerungen eine hälftige Beteiligung an der Courtage des Maklers. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem Thema und worauf Sie achten sollten, bevor Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen.

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Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben

Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung den Immobilienmakler, so muss er seit dem 23.12.2020 mindestens die Hälfte der anfallenden Provision des Maklers tragen. So regelt es das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien ein.

Danach ist es nicht mehr möglich die Maklerprovision vollständig auf den Käufer abzuwälzen, sofern auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein, so bedarf ein Maklervertrag nun grundsätzlich der Textform. Ein mündlich geschlossener Maklervertrag ist nicht mehr rechtswirksam. Das Gesetz ist zum 23.12.2020 in Kraft getreten und gilt für alle Maklerverträge, die nach dem Inkrafttreten geschlossen werden.

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Was bedeutet das für Immobilienverkäufer?

Für Immobilienverkäufer, die einen Immobilienmakler mit dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Einfamilienhauses beauftragen, bedeutet das eine hälftige Kostenbeteiligung an der Provision des Maklers. Daher ist für Immobilienverkäufer, die einen Makler mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, von entscheidender Bedeutung, wie teuer der Makler ist und welche Leistungen der Kunde für sein Geld erhält.

Immobilienverkäufer sollten sich vor Beauftragung des Maklers also genau informieren, wie hoch die Kosten sind und was sie für Ihr Geld an Dienstleistungen erhalten. Da gilt es dann, bei den Leistungen besonders genau hinzusehen. Wie gut sind die erstellten Objektfotos, wie ausführlich die Verkaufsexposés? Serviceorientierte Immobilienmakler helfen ihren Kunden beispielsweise bei der Beschaffung von Objektunterlagen (aktuelle Grundbuchauszüge, Flurkarten, Baulastenauskünfte, Altlastenkataster, etc.) sowie bei der Aufbereitung von Grundrissen.

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Was kosten wir und welche Leistungen erhalten Sie für Ihr Geld?

Unsere Maklercourtage beträgt im Regelfall 3,57% des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Aufgrund der neuen Gesetzesvorschriften teilt sich die Courtage dann mit jeweils 1,785% des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzl. MwSt. hälftig auf Käufer und Verkäufer auf. Dieser Provisionssatz gilt immer, sofern nicht im Ausnahmefall aufgrund besonderer Umstände (z.B. extrem hoher Arbeitsaufwand, zu geringes Ertragsaufkommen, etc.) eine abweichende Regelung individuell vereinbart wird.

Wir bieten Immobilienverkäufern für Ihr Geld eine Vielzahl von Dienstleitungen an. Vor Beauftragung erhalten Sie von uns eine professionelle Wertermittlung kostenlos zur Verfügung gestellt. Zudem beschaffen wir alle für den Verkauf benötigten Objektunterlagen  und beantragen einen Energieausweis für Ihre Immobilie. Unsere aufwendigen Exposés und Verkaufsunterlagen sind bis weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Für optimale Objektfotos sowie virtuelle Begehungen sorgt unser hauseigener Fotograf, der Ihre Immobilie immer ins richtige Licht setzt.

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